Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Nutzung von Geschäftskundentarifen

über die easybell GmbH
Brückenstraße 5a
10179 Berlin
Amtsgericht Charlottenburg HRB 137060

1. Geltungsbereich und Änderungen

Für unsere Leistungen sind ausschließlich diese Bedingungen maßgebend. Diese sind Bestandteil aller Verträge, die wir mit unserem Kunden über die von uns angebotenen Lieferungen und Leistungen abschließen. Sie gelten auch für alle zukünftigen Leistungen, Lieferungen oder Angebote an unsere Kunden, selbst wenn sie nicht nochmals gesondert vereinbart werden. Auch wenn beim Abschluss gleichartiger Verträge hierauf nicht nochmals hingewiesen wird, gelten ausschließlich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der easybell GmbH in ihrer bei Abgabe der Erklärung des Kunden unter www.easybell.com abrufbaren Fassung, es sei denn, die Vertragspartner vereinbaren schriftlich etwas anderes. Geschäftsbedingungen des Kunden oder Dritter finden keine Anwendung, auch wenn wir ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widersprechen. Auch wenn wir auf ein Schreiben Bezug nehmen, das Geschäftsbedingungen des Kunden oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung jener Geschäftsbedingungen.

Der Inhalt des Vertrages zwischen easybell und dem Kunden richtet sich ausschließlich nach dem Inhalt des Auftrages, der Preisliste, den jeweiligen Produktbeschreibungen und diesen Geschäftsbedingungen. Im Falle von Widersprüchen in den einzelnen Unterlagen gelten die Unterlagen in der vorgenannten Reihenfolge.

easybell ist zu Änderungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen berechtigt. easybell wird diese Änderungen nur aus triftigen Gründen durchführen, insbesondere aufgrund neuer technischer Entwicklungen, Änderungen der Rechtsprechung, Gesetzesänderungen oder sonstigen gleichwertigen Gründen. Sofern die Änderung zu einer Schlechterstellung des Kunden führt, so muss easybell die Änderung dem Kunden spätestens sechs Kalenderwochen vor Inkrafttreten mitteilen. Der Kunde kann der Änderung mit einer Frist von vier Kalenderwochen nach Zugang der Mitteilung widersprechen, ansonsten gilt die Änderung als genehmigt. Hierauf wird easybell in der Änderungsmitteilung gesondert hinweisen.

2. Leistungsumfang und Kosten

2.1. Aufträge mit VoIP Anschluss / Business SIP Trunk in Österreich

easybell stellt Kunden einen VoIP-Anschluss zur Verfügung. Der Anschluss ermöglicht dem Kunden, sich über einen geeigneten Internetzugang per SIP mit dem easybell SIP-Server zu verbinden. Premiumdienste (0900, Auskunftsdienste) und Auslandsdestinationen, die häufig für Telefonbetrug missbraucht werden, sind über das Netz der easybell nicht erreichbar. Gesperrte Auslandsdestinationen (außer Premium- oder Servicenummern) können gegen Unterzeichnung einer Einwilligung, die easybell von der Haftung für die Kosten von Telefonbetrug freistellt, freigeschaltet werden.

Über das Netz der easybell ist es möglich, Faxe zu senden und zu empfangen. Hierzu unterstützt easybell T.38, sofern alle beteiligten Kommunikationskomponenten ebenfalls T.38 unterstützen. Sollte dies nicht der Fall sein, überträgt easybell mit Codec G.711. In diesem Fall oder bei unzureichender Verbindungsqualität kann es zu Abbrüchen oder Unvollständigkeit bei der Übermittlung von Seiten kommen.

Der Kunde hat die Möglichkeit, seine von einem anderen Provider herrührende Rufnummer beizubehalten. easybell berechnet dem Kunden für die eingehende Portierung keine Gebühren. Der Kunde kann nach abgeschlossener Anschaltung je Rufnummer einen Telefonbucheintrag beauftragen. Der Eintrag ist kostenfrei.
Der Kunde hat die Möglichkeit, seine Rufnummer oder seinen Rufnummernblock von easybell auf einen anderen Provider zu übertragen. Die Kosten dieser ausgehenden Portierungen hängen von den nationalen Vorgaben der Regulierungsbehörden ab. In Österreich sind sie generell kostenlos.

2.2. Aufträge mit Teams Connector

Mit dem Teams Connector können Sie Ihre SIP Trunks in Microsoft Teams integrieren und so die gesamte Kommunikation über Microsoft Teams laufen lassen. Diese können Sie mit easybell-Rufnummern als auch mit Rufnummern anderer Anbieter nutzen. Voraussetzung ist ein funktionierender SIP Trunk. Die aktuellen Preise und Konditionen können Sie unserer Preisliste entnehmen. Der Teams Connector ist im persönlichen Bereich auf der Website www.easybell.com jederzeit zum Monatsende, aber nicht rückwirkend kündbar. Bei einer Kündigung per E-Mail, Brief oder Fax besteht eine Kündigungsfrist von 7 Tagen zum Monatsende.

2.3 Servicequalität und Verfügbarkeit

easybell wird dem Kunden die Leistungen schnellstmöglich zur Verfügung stellen. Bereitstellungstermine und Lieferfristen gelten nur dann als verbindlich, falls diese dem Kunden schriftlich als verbindlich bestätigt wurden. Als verbindlich vereinbarte Fristen und Termine verschieben sich bei einem von easybell nicht zu vertretenden vorübergehenden und unvorhersehbaren Leistungshindernis um einen angemessenen Zeitraum. easybell sorgt im Rahmen der betrieblichen und technischen Möglichkeiten für den ordnungsgemäßen Betrieb der angebotenen Dienste. Soweit easybell Vorleistungen von Dritten bezieht, kann auf die Qualität und die Verfügbarkeit dieser Leistungen kein Einfluss genommen und somit auch keinerlei Gewährleistung übernommen werden. easybell kann den Zugang zu den Leistungen beschränken, sofern die Sicherheit des Netzbetriebs, die Aufrechterhaltung der Netzintegrität, insbesondere die Vermeidung schwerwiegender Störungen des Netzes, der Software oder gespeicherter Daten, dies erfordern.

Die easybell-Systeme weisen eine über 365 Tage im Jahr gemittelte Mindestverfügbarkeit von 99% auf. Der Teams Connector gilt als verfügbar, wenn sowohl ein Trunk als auch Microsoft Teams Direct Routing angebunden werden können. Der SIP-Server weist eine über 365 Tage im Jahr gemittelte Mindestverfügbarkeit von 99% auf. Der SIP-Server gilt als verfügbar, wenn der Kunde eine Verbindung zum Server aufbauen kann.

Wartungs-, Installations- und Umbauzeiten sind explizit von der Berechnung der Systemverfügbarkeit ausgeschlossen. Durch die technischen Gegebenheiten anderer Telekommunikationsnetze insbesondere der eingesetzten SIP-Trunk-Anbieter, des Microsoft Teams Direct Routing, der vom Kunden eingesetzten Internetanbindung sowie seiner sonstigen Hard- und Software können Übertragungsqualität und Verfügbarkeit eingeschränkt sein. Diese Faktoren liegen nicht im Einfluss- und Verantwortungsbereich von easybell.

2.4. Technische und organisatorische Maßnahmen bei Sicherheitsvorfällen, -bedrohungen oder -lücken

Zur Reaktion auf Sicherheitsvorfälle, Sicherheitsbedrohungen sowie Sicherheitslücken trifft easybell unter anderem nachstehende Maßnahmen:

  • Erfüllung bzw. regelmäßige Aktualisierung der technischen Richtlinien und gültigen Standards.
  • Schutz der auf den Servern von easybell gespeicherten Daten nach dem jeweiligen Stand der Technik.
  • regelmäßige Überprüfung der eingesetzten technischen Geräte auf mögliche Sicherheitsschwachstellen, um mögliche Bedrohungen oder Schwachstellen frühzeitig zu erkennen und beheben zu können.
  • laufende Information über veröffentlichte Sicherheitsschwachstellen.
  • regelmäßige Überwachung und Wartung der eingesetzten technischen Geräte und automatisches Monitoring für die wesentlichen Systeme rund um die Uhr an 365 Tagen im Jahr und sohin jederzeit rasche Reaktionsmöglichkeit auf akute Sicherheits- oder Integritätsverletzungen.
  • Betrieb eines eigenen Network Operation Center, welches u.a. die wesentlichen Netzplattformen und -systeme überwacht.
  • Umsetzung der aktuellen technischen Richtlinien und Standards, die daraufhin abzielen, technische Maßnahmen zur Sicherstellung der Integrität umzusetzen, d.h. u.a. korrupte Daten als solche erkennen zu können und ggf. eine erneute Datenübertragung durchzuführen.
  • Information der betroffenen Kunden über eine Verletzung der Sicherheit oder Integrität.
  • Umsetzung und Integration eines Notfallkonzepts.
  • entsprechende Reaktion auf die Feststellung von wie auch immer geartete Schwachstellen und Sicherheitslücken, je nach Schwere Information der Regulierungsbehörde und gegebenenfalls der Öffentlichkeit.
  • Einrichten aller notwendigen technischen und organisatorischen Maßnahmen, damit die Sicherheit und die Integrität der easybell Dienste dem jeweiligen Stand der Technik sowie den jeweiligen gesetzlichen Vorschriften entspricht.

3. Zustandekommen und Beendigung des Vertrags

3.1. Zustandekommen des Vertrags

Mit der Bestellung gibt der Kunde ein Angebot auf Abschluss eines Vertrages mit easybell ab. Ein Vertrag kommt zustande durch die Annahme des Auftrags durch easybell in Textform, spätestens jedoch mit Freischaltung des Dienstes. Für die schriftliche Annahme erhält der Kunde eine als „Auftragsbestätigung“ bezeichnete Annahmeerklärung.

3.2. Vertragslaufzeit und ordentliche Kündigung

Die Vertragslaufzeit ergibt sich vorrangig aus der Leistungsbeschreibung. Ist dort nichts anderes bestimmt, hat der Vertrag keine Mindestlaufzeit. Kündigungen können im persönlichen Bereich der Website beauftragt werden oder bedürfen der Textform (E-Mail, Brief oder Fax).

3.3. Außerordentliche Kündigung

Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt. Ein außerordentliches Kündigungsrecht aus wichtigem Grund besteht insbesondere, wenn eine Partei schuldhaft gegen seine Pflichten aus dem Vertragsverhältnis verstößt und es der jeweils anderen Partei nicht zugemutet werden kann, den Ablauf der Kündigungsfrist abzuwarten.

Ein wichtiger Grund liegt unter anderem vor, wenn der Kunde sich unter falschem Namen oder falscher Identität bei easybell registriert, den Dienst i.S.v. Ziff. 4 missbräuchlich einsetzt, Zahlungen trotz Mahnung schuldig bleibt oder wenn über das Vermögen des Kunden ein Insolvenzverfahren eröffnet wird oder der Kunde einen Antrag auf Insolvenzeröffnung stellt.

4. Pflichten des Kunden

4.1. Informationspflichten bei Vertragsabschluss

Der Kunde stellt easybell alle zur Abwicklung der Leistungserbringung erforderlichen Informationen bereit.

easybell wickelt die Kundenkommunikation ausschließlich per E-Mail ab. Der Kunde verpflichtet sich, bei der Registrierung eine eigene gültige E-Mail-Adresse anzugeben, diese regelmäßig abzurufen sowie easybell über etwaige Änderungen seiner E-Mail-Adresse unverzüglich zu informieren.

Der Kunde ist verpflichtet, seine exakte Adresse („Stammadresse“) zu nennen, um die Standorterkennung bei der Anwahl von Notrufnummern sicherzustellen. Wählt der Kunde von einem anderen Standort eine Notrufnummer (sog. Nomadismus), so wird die Standorterkennung nicht gewährleistet. Der Notrufzentrale muss der Standort mitgeteilt werden. Sogenannte „Röchelanrufe“ sind nicht möglich.

Eine funktionierende Internetverbindung ist Voraussetzung für das Absetzen eines Notrufs.

Der Kunde sollte bei Notrufen, die nicht von seiner hinterlegten Stammadresse aus abgesetzt werden, nach Möglichkeit auf ein geeigneteres Kommunikationsmedium zurückgreifen, um der Notrufzentrale die Standorterkennung zu ermöglichen.

Bei Auslösen von Notrufen bei nomadischer Nutzung kann es auf Grund der Alarmierung einer örtlich nicht zuständigen Notrufabfragestelle zu Folgekosten kommen, z.B. weil die Feuerwehr am falschen Standort ausrückt. Der Kunde ist bei nomadischer Nutzung verpflichtet, für Folgekosten durch außerhalb des angegebenen Standortes ausgelöste Notrufe aufzukommen.

Der Kunde verpflichtet sich, easybell über vertragsrelevante Änderungen unverzüglich zu informieren. Insbesondere gehört hierzu der Wechsel des Geschäftssitzes, eine Änderung der Bankverbindung oder der E-Mail-Adresse.

4.2. Pflichten bei Herstellung, Betrieb und Entstörung des Dienstes

Der Kunde verpflichtet sich, easybell angemessen zu unterstützen, damit Leistungen vertragsgemäß erbracht werden können. Insbesondere gelten folgende Pflichten:

  • Der Kunde ist verantwortlich für die Installation, Bedienung und Wartung der für die Leistungen von easybell erforderlichen Fremdsysteme, insbesondere Microsoft Teams und die angebundenen Telefonanschlüsse.
  • Voraussetzung für die Störungsbeseitigung ist, dass der Kunde easybell Störungen unverzüglich meldet. Der Störungszeitraum beginnt mit der Meldung an easybell.
  • Der Kunde muss im Rahmen einer Entstörung durch den easybell Kundenservice angemessen mitwirken. Insbesondere muss er Voraussetzungen für erforderliche Analysen schaffen und ggf. Konfigurationen entsprechend den Ausführungen des Kundenservice anpassen.
  • Hat der Kunde die von ihm gemeldete Störung selbst zu vertreten oder liegt eine von dem Kunden gemeldete Störung tatsächlich nicht vor, so sind die durch die Störungsbeseitigung entstandenen Kosten von ihm zu tragen.
  • Der Kunde verpflichtet sich, keine Versuche zu unternehmen, die von easybell bereitgestellten Dienste zu manipulieren oder missbräuchlich einzusetzen.
  • Der Kunde hat geeignete Sicherungsmaßnahmen gegen die ungewollte und missbräuchliche Nutzung des easybell-Dienstes durch Dritte zu treffen.
  • Der Kunde verpflichtet sich, Zugangsdaten vertraulich und sicher zu verwahren und nicht Dritten mitzuteilen.
  • Der Kunde stimmt zu, dass easybell zur Vertragserfüllung jederzeit Dritte einsetzen darf, sofern die Bereitstellung des Dienstes dies notwendig macht.

4.3. Pflicht zum rechtskonformen Betrieb

Der Kunde verpflichtet sich, easybell angemessen zu unterstützen, damit Leistungen vertragsgemäß erbracht werden können. Insbesondere gelten folgende Pflichten:

  • Insbesondere dürfen keine gesetzlich verbotenen, unaufgeforderten Informationen übermittelt werden, wie z.B. unerwünschte und unverlangte Werbung. Es darf keine rechtswidrige Kontaktaufnahme durch Telekommunikationsmittel erfolgen sowie keine Informationen mit rechts- oder sittenwidrigen Inhalten übermittelt oder auf solche Informationen hingewiesen werden.
  • Der Kunde stellt easybell von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die diese aufgrund einer vertrags-, sitten- oder rechtswidrigen und schuldhaften Nutzung der easybell-Leistungen durch den Kunden gegen easybell geltend machen. Dasselbe gilt für die Kosten einer in diesem Zusammenhang erforderlichen Rechtsverteidigung von easybell.
  • Der Kunde verpflichtet sich, bei Anrufen über den Dienst keine Rufnummern zu übermitteln, die ihm nicht zur Nutzung zugeteilt wurden.
  • Der Kunde wird alle zum Unternehmen gehörenden Mitbenutzer des easybell-Telefonanschlusses und künftige Mitbenutzer unverzüglich darüber informieren, dass ihm im Rahmen der Rechnungsstellung die Verbindungsdaten des VoIP-Anschlusses (EVN) bekannt gegeben werden, sofern dieser beauftragt wurde.
  • Der Kunde erkennt an, dass easybell eine inhaltliche Kontrolle über die Daten, die über das Netz transportiert werden, nicht ausüben kann. easybell haftet daher nicht für den Inhalt von Daten, weder für Daten, die von Kunden versendet werden, noch für Daten, die von Dritten versendet werden. Der Kunde hat selbst entsprechende Schutzmaßnahmen für seine(n) Rechner zu ergreifen.

4.4. Pflicht zum vertragskonformen Betrieb

  • Der Kunde wird die Leistungen nicht an Dritte ohne vorherige schriftliche Zustimmung von easybell weiterverkaufen („Reselling“). Dritte im Sinne dieser Regelung sind auch mit dem Kunden i.S.v. § 15 ff. Aktiengesetz verbundene Unternehmen.
  • Der Kunde wird keine Verbindungen zu geographischen Ortsrufnummern aufbauen, die einem anderen Zweck dienen als dem Aufbau von direkten Sprach- oder Faxverbindungen zu anderen Teilnehmern, insbesondere keine Verbindungen, bei denen der Kunde oder ein Dritter aufgrund der Verbindung von der Dauer der Verbindung abhängige Vermögensvorteile erhalten soll. Hierzu gehören insbesondere Rufnummern, die durch Computer zur Übermittlung von Daten oder Sprache genutzt werden, Werbehotlines sowie Chat-Dienste.
  • Produkte, bei denen Leistungen pauschal abgegolten werden (z. B. Flatrates), werden nicht für Mehrwertdienste- und Telekommunikationsdiensteanbieter und nicht für Anbieter und Betreiber von Massenkommunikationsdiensten, insbesondere Anbieter oder Betreiber von Faxbroadcastdiensten, Call-Center-, Telefonmarketing-Leistungen und Marktforschungsdienstleistungen angeboten. Pauschal abgegoltene Leistungen dürfen nicht für die vorgenannten Anwendungen sowie weiterhin nicht für die dauerhafte Vernetzung oder Verbindung von Standorten bzw. Telekommunikationsanlagen, für die Maschine zu Mensch Kommunikation genutzt werden.

5. Entgelte, Rechnungsstellung und Einwendungen

5.1. Entgelte

easybell stellt dem Kunden die erbrachten Dienstleistungen inklusive deutscher Umsatzsteuer in Rechnung. Gibt ein Kunde aus der Europäischen Union (außer Deutschland) seine Umsatzsteuer-ID an, wird die Umsatzsteuer nicht berechnet und die Steuerschuldnerschaft geht auf den Leistungsempfänger über.

Die Zahlungspflicht des Kunden besteht für alle Verbindungen von seinem VOIP Anschluss, deren Nutzung er ermöglicht, gestattet oder geduldet hat, also auch für Verbindungen, die durch Dritte verursacht wurden, es sei denn, der Kunde hat die Nutzung nicht zu vertreten. Dem Kunden obliegt der Nachweis, dass er die Nutzung nicht zu vertreten hat.

easybell ist berechtigt, nach billigem Ermessen und im Rahmen des Zumutbaren unter Wahrung des Äquivalenzverhältnisses ihre Entgelte mit einer mindestens sechswöchigen Ankündigungsfrist zu ändern, wenn sich die dem Vertrag zugrunde liegenden Gestehungskosten (insbesondere Einkaufspreise) verändern.

Bei Preiserhöhungen steht dem Kunden ein außerordentliches Kündigungsrecht zu, welches zum Zeitpunkt der betreffenden Entgeltänderung wirksam wird. Macht der Kunde von diesem Kündigungsrecht nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Mitteilung Gebrauch, so gilt die Änderung als genehmigt. Hierauf weist easybell in einer Mitteilung nochmals ausdrücklich hin.

Bei Änderungen der Umsatzsteuer ist easybell berechtigt, die Entgelte entsprechend der Veränderung anzupassen, ohne dass sich daraus ein Kündigungsrecht des Kunden ergibt.

5.2 Form der Rechnungsstellung

easybell erstellt Rechnungen ausschließlich als PDF-Datei per E-Mail oder zum Download über den persönlichen Bereich der Website. Die Erstellung einer „Papierrechnung“ ist nicht möglich.

Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass eine vertrauliche Datenübertragung von Rechnungen im Internet nicht gewährleistet werden kann. easybell Rechnungen enthalten aus diesem Grund keinen Einzelverbindungsnachweis. Dieser kann – sofern beauftragt – vom Kunden separat über das Kundenportal abgerufen werden.

Die Pflichtangaben der Rechnung (§ 14 Abs. 4 UstG der Bundesrepublik Deutschland) werden auf Grundlage der Angaben des Kunden in seinem easybell-Kundenkonto auf die Rechnung übernommen. Der Kunde ist verpflichtet, diese Angaben auf dem aktuellen Stand zu halten. easybell ist nicht verpflichtet, von diesen Angaben abweichende Rechnungen zu erstellen.

5.3. Abrechnung

Einmalige Leistungen werden nach Abschluss der Leistungshandlungen, Grundgebühren für wiederkehrende Leistungen monatlich im Voraus und verbrauchsabhängige Gebühren monatlich nach Vorliegen der technischen Daten berechnet. Sprachverbindungen werden in minutengenauer Taktung abgerechnet, soweit im Tarif nichts anderes angegeben wurde. Wird das Produkt während eines Abrechnungszeitraums erweitert, werden die zusätzlichen Kosten mit der nächsten Rechnungsstellung anteilig berechnet.

Die abgerechnete Vergütung ist mit Zugang der Rechnung beim Kunden fällig. Der erste Abrechnungsmonat beginnt am Tag der betriebsfähigen Freischaltung des Dienstes. Die betriebsfähige Freischaltung ist nicht vom Vorhandensein für die Nutzung notwendiger, jedoch durch den Kunden selbst bereitzustellender Komponenten wie z.B. der geeigneten Microsoft Teams Lizenz abhängig.

5.4. Zahlung

Die Wahl der Zahlweise erfolgt im Rahmen der Bestellung oder kann im Kundenportal geändert werden. Änderungen gelten nur für zukünftige Rechnungen. Die Zahlweise für eine bereits gestellte Rechnung kann nicht mehr geändert werden. Als Zahlweisen stehen Lastschrifteinzug oder Überweisung nach Rechnungsstellung zur Auswahl.

Die Zahlung der Entgelte durch Lastschrifteinzug bedarf der Einwilligung des Kunden. Die Frist für die Vorankündigung (Pre-Notification) wird auf drei Tage verkürzt. Der Kunde sichert zu, für eine Deckung des Kontos zu sorgen. Bei Rücklastschriften, die der Kunde zu vertreten hat, berechnet easybell pro Rücklastschrift die entstehenden Kosten, es sei denn, der Kunde weist nach, dass ein Schaden überhaupt nicht oder in wesentlich geringerer Höhe entstanden ist. Mit einer erfolgten Rücklastschrift stellt easybell auf Zahlung per Rechnung um.

Im Falle von periodischer Rechnungslegung mit variierenden Rechnungsbeträgen erfolgt die Abbuchung vom Konto des Kunden frühestens fünf Tagen nach Zugang der Rechnung. Wenn der Kunde sich für eine Zahlung per Rechnung entscheidet, ist der volle Rechnungsbetrag innerhalb von zehn Tagen nach Rechnungsstellung zu überweisen, sofern keine abweichende Zahlungsfrist vereinbart wurde. Die Tilgung tritt nur dann ein, wenn der Kunde in ausreichender Weise den Verwendungszweck (insbesondere die Rechnungsnummer) bei der Zahlung angegeben hat. Jede Rechnung muss dabei einzeln bezahlt werden. Eine Sammelüberweisung oder die Überweisung von Pauschalbeträgen ist nicht möglich.

5.5. Einwendungen

Einwendungen gegen Rechnungsbeträge müssen innerhalb von acht Wochen nach Rechnungszugang schriftlich per E-Mail, Brief oder Fax erfolgen und sind zu begründen. Soweit Einwendungen nicht innerhalb dieser Frist erhoben worden sind, gilt die Rechnung als vom Kunden genehmigt. easybell weist in den Rechnungen auf diese Rechtsfolge hin. Die Fälligkeit des Rechnungsbetrages wird durch die Erhebung von Einwendungen nicht berührt.
Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen gegen Ansprüche von easybell aufrechnen.

6. Sperre

easybell ist berechtigt, die Inanspruchnahme der Leistungen ganz oder teilweise entsprechend den jeweils einschlägigen Vorgaben (§ 143 TKG der Republik Österreich oder § 45k TKG der Bundesrepublik Deutschland) zu unterbinden (Sperre).

7. Eigentumsvorbehalt

Bei Verkauf von Hardware oder Softwarelizenzen („Ware“) behält sich easybell das Eigentum vor bis zur vollständigen Zahlung des vereinbarten Kaufpreises. Bei Zugriffen Dritter auf diese Ware wird Kunde dem Dritten auf das Eigentum von easybell hinweisen und easybell unverzüglich benachrichtigen, damit diese ihre Eigentumsrechte durchsetzen kann.

8. Haftung

easybell haftet für Schadensersatzansprüche des Kunden aufgrund einer Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit und für Schadensersatzansprüche aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig sind. easybell haftet auch für diejenigen Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Anbieters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Im Übrigen sind Schadensersatzansprüche des Kunden ausgeschlossen. Der Haftungsausschluss gilt auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen von easybell, sofern der Kunde Ansprüche gegen diese geltend macht.

Die Leistungsverpflichtung von easybell gilt nur dann, wenn easybell selbst vertragsgemäß und fristgerecht mit entsprechenden Vorleistungen beliefert wurde und keine diesbezüglichen Sorgfaltspflichten verletzt hat. Im Falle von Leistungsstörungen durch höhere Gewalt wird easybell in jedem Falle von der Leistungspflicht befreit.

Bei Auslösen von Notrufen bei nomadischer Nutzung (vgl. Ziff. 4) kann es auf Grund der Alarmierung einer örtlich nicht zuständigen Notrufabfragestelle zu Folgekosten kommen, z.B. weil die Feuerwehr am falschen Standort ausrückt. Der Kunde ist bei nomadischer Nutzung verpflichtet, für Folgekosten durch außerhalb des angegebenen Standortes ausgelöste Notrufe aufzukommen.

easybell weist darauf hin, dass VoIP im Rahmen des zur Zeit technisch und betrieblich Möglichen angeboten wird, wobei im Vergleich zur traditionellen Telefonie unter Umständen gewisse Einbußen in Bezug auf Verfügbarkeit, Sprachqualität und Sicherheit vorkommen können, die außerhalb des Einflussbereichs von easybell stehen und für die demgemäß keine Haftung übernommen werden kann. Insbesondere ist der VoIP-Telefonanschluss nicht für die Nutzung von Hausnotruf-, Brand- und Einbruchmeldeanlagen geeignet, ein derartiger Betrieb erfolgt daher auf eigenes Risiko des Kunden. easybell haftet bei einer derartigen Nutzung des Telefonie-Anschlusses sowie bei Stromausfall nicht für eine fehlerhafte bzw. nicht erfolgte Übermittlung des Notrufes an die zuständige Notrufstelle.

Für Kunden aus Österreich gilt: Der Ersatz von Schäden ausgenommen Personenschäden ist für jedes schadenverursachende Ereignis gegenüber dem einzelnen Geschädigten für Unternehmer mit EUR 7.000,-, gegenüber der Gesamtheit der geschädigten Unternehmer mit EUR 700.000,- beschränkt. Wenn der Gesamtschaden höher ist, verringern sich die Ersatzansprüche der einzelnen geschädigten Unternehmer anteilig.

In der Bundesrepublik Deutschland gilt die gesetzliche Haftungsbegrenzung des § 70 TKG auch für Endnutzer, die keine Verbraucher sind.

9. Datenschutz

9.1 Datenschutz für Kunden außerhalb Österreichs

Rechtsgrundlage für den Umgang mit personenbezogenen Daten des Kunden sind u.a. die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), das Telekommunikations-Telemedien-Datenschutzgesetz (TTDSG) und das Telekommunikationsgesetz (TKG).

Personenbezogene Daten werden nur erhoben, verarbeitet oder genutzt, sofern der Betroffene eingewilligt hat oder das TKG oder eine andere Rechtsvorschrift dies anordnet oder erlaubt. Näheres regelt unsere Datenschutzerklärung.

9.2 Datenschutz für Kunden in Österreich

Gesetzliche Grundlage für den Umgang mit personenbezogenen Daten des österreichischen Kunden sind die in Österreich einschlägigen Gesetze, u. a. die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und das Telekommunikationsgesetz (TKG 2021) der Republik Österreich.

Personenbezogene Daten werden nur erhoben, verarbeitet oder genutzt, sofern der Betroffene eingewilligt hat oder das TKG der Republik Österreich oder eine andere Rechtsvorschrift dies anordnet oder erlaubt.

easybell wird folgende personenbezogenen Daten für Abrechnungszwecke gemäß den §§ 165, 166 und 167 TKG 2021 (in der geltenden Fassung) ermitteln: Stammdaten gemäß § 160 Abs. 3 Z. 5 TKG 2021 sowie Verkehrsdaten gemäß Z 6 leg. cit. Stammdaten werden vor Bereitstellung des Dienstes erhoben und spätestens nach Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden gelöscht, es sei denn, diese Daten werden danach zur Verrechnung oder Eintreibung von Entgelten, zur Bearbeitung von Beschwerden oder zur Erfüllung von gesetzlichen Verpflichtungen von easybell noch benötigt.

Verkehrsdaten werden gelöscht, werden aber gemäß § 167 Abs. 2 TKG 2021 bis zum Ablauf jener Frist gespeichert, innerhalb derer die Rechnung rechtlich angefochten oder der Anspruch auf Zahlung geltend gemacht werden kann. easybell ergreift alle technisch und wirtschaftlich zumutbaren Maßnahmen, um die bei ihr gespeicherten Daten gegen unberechtigten Zugriff Dritter zu schützen.

Soweit easybell gemäß gesetzlichen Bestimmungen zur Weitergabe von Daten verpflichtet ist, wird easybell dieser gesetzlichen Verpflichtung nachkommen. Insbesondere ist easybell berechtigt, die Identität des Kunden, sowie die Art des von ihm erbrachten Dienstes der Regulierungsbehörde für Telekommunikation bekannt zu geben. Bei Verdacht des Verstoßes gegen das Telekommunikationsgesetz oder andere österreichische bzw. internationale Rechtsvorschriften oder auf Grund vertraglicher Verpflichtung, ist easybell zur Herausgabe der Stammdaten des Kunden auch gegenüber Dritten befugt.

10. Sonstige Bestimmungen

Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen eines Vertragsverhältnisses bedürfen für ihre Wirksamkeit der Textform.

Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Der Kunde kann die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von easybell auf einen Dritten übertragen. Zwischen dem Kunden und easybell kommt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland zur Geltung, wie es zwischen inländischen Personen unter Ausschluss des UN-Kaufrechts gilt, sofern nicht zwingendes Recht die Anwendbarkeit einer anderen Rechtsordnung vorschreibt.

Der Gerichtsstand ist der Geschäftssitz von easybell, soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

Stand: 18.04.23

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